Austauschpflicht für Heizungen in Deutschland: Was Hausbesitzer wissen müssen
- Mahir Karak
- 6. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
In Deutschland regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Betrieb und die Erneuerung von Heizungsanlagen. Es dient dem Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und den CO₂-Ausstoß zu senken, was wiederum zur Erreichung der Klimaziele beiträgt. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Doch was bedeutet das konkret für Hausbesitzer, insbesondere für diejenigen, die eine Immobilie erwerben oder bereits besitzen?
Das Gebäudeenergiegesetz welches am 01.November 2020 in Kraft gerteten ist.

Austauschpflicht für alte Heizkessel
Das GEG schreibt vor, dass bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren Betriebszeit außer Betrieb genommen werden müssen. Diese Regel betrifft hauptsächlich Konstanttemperaturkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden. Diese Kessel arbeiten weniger effizient und verursachen höhere Heizkosten und CO₂-Emissionen.
Welche Kesseltypen sind betroffen?
Konstanttemperaturkessel: Diese veraltete Technik hält das Heizungswasser konstant auf einer hohen Temperatur, unabhängig vom aktuellen Wärmebedarf. Das führt zu einem hohen Energieverbrauch.
Austauschfrist: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Für Konstanttemperaturkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, gilt daher die Austauschpflicht ab 2021.
Ausnahmen von der Austauschpflicht
Nicht alle Heizungsanlagen fallen unter die Austauschpflicht. Das Gesetz sieht verschiedene Ausnahmen vor:
Niedertemperatur- und Brennwertkessel: Diese modernen Kesseltypen arbeiten effizienter und sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Sie passen ihre Leistung dem tatsächlichen Bedarf an und nutzen die Energie besser aus.
Kleine und große Kessel: Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4 kW oder über 400 kW sind ebenfalls von der Pflicht ausgenommen.
Langjährige Eigentümer: Wer die Immobilie bereits am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, muss den alten Kessel nicht austauschen. Diese Ausnahme entfällt jedoch bei einem Eigentümerwechsel, und der neue Eigentümer muss die Heizung innerhalb von zwei Jahren erneuern.
Zukunft des Heizens: Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045
Um die Klimaziele zu erreichen, plant Deutschland, den Einsatz fossiler Brennstoffe zum Heizen spätestens ab dem 1. Januar 2045 zu verbieten. Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen bis zu diesem Zeitpunkt durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden müssen. Diese langfristige Perspektive sollte Hausbesitzer motivieren, bereits heute auf zukunftsfähige Heiztechnologien wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen umzusteigen.
Was bedeutet das für Hauskäufer?
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, die vor 1991 gebaut wurde und noch mit einer alten Gas- oder Ölheizung ausgestattet ist, sind Sie als neuer Eigentümer verpflichtet, diese innerhalb von zwei Jahren zu ersetzen. Es ist daher ratsam, beim Kauf einer Bestandsimmobilie das Heizsystem genau zu prüfen und mögliche Austauschkosten in die Kaufentscheidung mit einzubeziehen.
Fazit
Die Austauschpflicht für alte Heizkessel ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Energieeffizienz und weniger CO₂-Ausstoß. Für Hausbesitzer und potenzielle Käufer ist es essenziell, sich über die gesetzlichen Vorgaben und Ausnahmen zu informieren. Ein rechtzeitiger Austausch veralteter Heiztechnik kann langfristig nicht nur Kosten sparen, sondern auch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Durch die richtige Planung und den Einsatz moderner Heiztechnik können Hausbesitzer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig von einer effizienteren und umweltfreundlicheren Heizlösung profitieren.
Sie wünschen diesbezüglich eine Beratung sowie einen Heizungsbauer für Ihre neue Heizung? Sprechen Sie uns an!
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